Regionalfenster jetzt auch für Edelpilze

Regionalität bei Lebensmitteln ist ein Einkaufskriterium, das in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung beim Verbraucher gewonnen hat. Für viele Betriebe ist daher heute umso wichtiger, die Herkunft ihrer Produkte durch Herkunftskennzeichnungen zu markieren. Eine solche Kennzeichnung stellt das Regionalfenster der Regionalfenster Service GmbH dar, das seit 2014 für Lebensmittel, Blumen und Zierpflanzen verwendet werden kann und im Oktober 2020 bundesweit bereits 5000 Produktregistrierungen verzeichnen konnte. Regional erzeugte Champignons dürfen bereits seit einiger Zeit mit dem hellblau-weißen Regionalfenster deklariert werden. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dies auch für Edelpilze. Um die Kennzeichnung für Edelpilze tragen zu dürfen, müssen die letzten zwei Drittel der Inkubationszeit sowie die gesamte Fruchtkörperbildung, Fruchtkörperproduktion und Ernte in der definierten Region erfolgen.
Alle produktspezifischen Angaben auf dem hellbau-weißen Etikett werden durch ein Prüf- und Sicherungssystem über alle Stufen der Wertschöpfung regelmäßig kontrolliert und abgesichert. Zuständig für das Prüf- und Sicherungssystem sind 21 zugelassene Zertifizierungsstellen bei der Regionalfenster Service GmbH.

Text: BDC/Regionalfenster Service GmbH
Branchendienst_KW 51_Regionalfenster.jpg: Regionalfenster Service GmbH

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