ZVG setzt sich für Bürokratieabbau und Änderungen beim Energieeffizienzgesetz ein

ZVG setzt sich für Bürokratieabbau und Änderungen beim Energieeffizienzgesetz ein

Die Gartenbaubranche ist in vielen Bereichen massiv von bürokratischem Mehraufwand und Kostensteigerungen bedroht. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) e. V. hat an den zuständigen Stellen auf die Probleme der Betriebe aufmerksam gemacht und Änderungen gefordert – unter anderem in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck. Die Antwort ernüchtert.

Energieeffizienzgesetz (EnEfG), BECV-Carbon-Leakage-Verordnung, Zertifizierung nach DIN ISO 50001 oder Energieaudit – dies sind nur einige der Stichworte, mit denen sich Gartenbaubetriebe und damit auch die Pilzproduzent:innen in Deutschland in der letzten Zeit immer wieder auseinandersetzen müssen. Auf politischer Seite werden sie dabei vom ZVG unterstützt. Der Verband kümmert sich aktuell an mehreren Stellen um die Belange seiner Mitglieder. Leider perlen die Fachargumente am zuständigen Ministerium ab wie aus der sachlichen Antwort zu entnehmen ist. Eine Ausnahme für KMU ist im Sinne, der ambitionierten Ziele im Klimaschutzgesetz nicht zielführend und Betriebe würden ja in der Regel profitieren, wenn es durch die Zertifizierung zu Energieeinsparmöglichkeiten kommen würde, so die Aussage. Auch sei die Übergangsfrist bis zum 18. Juli 2025 angemessen aus Sicht des Ministeriums.

Auswirkungen für KMU zum Teil existenzbedrohend

Vorher hat der ZVG in einem Schreiben bereits im Februar an Wirtschaftsminister Habeck unter anderem deutlich gemacht, dass das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in seiner jetzigen Form für viele der kleinen und mittelständischen gärtnerischen Betriebe gefährdend, in einigen Fällen sogar existenzbedrohend ist. Zudem erzeuge es teure Bürokratie und hohe Kosten. Die Unternehmen würden zukünftig gezwungen werden, ein kostenintensives Energieaudit durchzuführen und Pläne für Investitionsmaßnahmen in Energieeffizienz zu erstellen.

Der ZVG betonte in dem Schreiben, dass die dann vorgeschriebene Zertifizierung nach DIN ISO 50001 für Gartenbaubetriebe kein geeignetes Werkzeug für die Verbesserung der Energieeffizienz ist. Die Norm ziele vor allem darauf ab, Managementprozesse einzuführen und aufrechtzuerhalten, was mit einem unverhältnismäßig hohen Personalaufwand für die Gartenbaubetriebe einhergehe. Zudem würden Betriebe, die in den vergangenen Jahren bereits viel in Energieeffizienz und Technik investiert haben – beispielsweise mit dem Bundesprogramm Energieeffizienz –, durch die vorgeschriebene fortlaufende Verbesserung zu weiteren Einsparmaßnahmen gezwungen werden, selbst wenn sie bereits zu den energieeffizientesten Betrieben in Deutschland gehörten.

Beihilfeberechtigte Teilsektoren (immer) noch nicht abschließend bewertet

Das Schreiben an den Minister weist außerdem auf das laufende Antragsverfahren auf Anerkennung als beihilfeberechtigte Teilsektoren bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) hin. Seit 2022 warteten die Betriebe auf die Möglichkeit, Entlastungsanträge zu stellen. Die durch den ZVG eingereichten Anträge seien bis heute nicht abschließend bewertet worden, der CO2-Preis wirke jedoch bereits seit 2021. Insbesondere der Pilzanbau war einer der eingereichten Sektoren.

Der ZVG drängt in seinem Schreiben auf praktikable und wirtschaftlich tragbare Lösungen für KMU. Lösungsansätze wären zum Beispiel der Verzicht auf Wirtschaftsprüfer und erleichterte Verfahren mit vereinfachten Energiemanagementsystemen.
Im Antwortschreiben wies das Ministerium nur auf die nun laufenden Pränotifizierungsverfahren hin, wobei die Kommission regelmäßig so vorgeht, dass sie zunächst mit dem Mitgliedsstaat fachliche Rückfragen zu den Notifizierungsunterlagen klärt. Nach Abschluss des Verfahrens wird BMWK den Beginn der Einbeziehung in die BECV für die von der Kommission genehmigten Sektoren im Bundesanzeiger bekannt geben. Wie lange das noch dauert, weiß anscheinend nicht einmal das zuständige Ministerium.

Vorschläge zum Bürokratieabbau eingereicht

In einem 11-seitigen Dokument hat der Zentralverband Gartenbau außerdem seine Vorschläge zum Bürokratieabbau bei den Regierungsfraktionen eingereicht. Diese hatten im Januar den Antrag „Landwirtschaft in Deutschland im Dialog zukunftsfähig gestalten“ gestellt und unter anderem nachgefragt, wie der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau effizient und monetär geholfen werden kann. Ziel des Praxis-Checks ist, landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen eines sogenannten Modernisierungsprozesses eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Konkrete Vorhaben dazu sollten im ersten Quartal 2024 aufgelistet und vom Bundestag bis zur Sommerpause 2024 beschlossen werden.

Der ZVG hat sämtliche Gesetze und Regelungen, die die Gartenbaubetriebe aus Produktion, Handel und Dienstleistung betreffen, benannt, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht und kurzfristig Verbesserungen erzielt werden können. In insgesamt 38 Ansatzpunkten erläutert der Verband die konkreten Probleme und schlägt Lösungen vor. ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer wies darauf hin, dass die Gartenbaubetriebe einen Rechts- und Steuerrahmen benötigen, der mit vertretbarem Aufwand zu handhaben ist und nicht zu ständig neuen Erschwernissen führt.

Weitere Informationen:

Zentralverband Gartenbau (ZVG) e. V.: Vorschläge des Zentralverbandes Gartenbau zum Bürokratieabbau (https://www.derdeutschegartenbau.de/wp-content/uploads/2024/03/ZVG_Buerokratieabbau_13.03.2024.pdf)

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