Seit dem 12. Juni 2026 können Pilzzuchtbetriebe in Deutschland eine anteilige Entlastung für ihre CO2-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel beantragen. Betroffene Betriebe sollten schnell handeln: Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger an diesem Datum bleiben ihnen genau drei Monate Zeit, um ihre Anträge rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 einzureichen.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt, Berlin) teilt auf ihrer Internetseite mit, dass die Anträge bis einschließlich 14. September 2026 eingereicht werden können. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Die DEHSt weist zudem darauf hin, dass dies die Antragstellung aller Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 oder 2023 bis 2025 umfasst. Aus Sicht des Verbandes kaum schaffbar. Die Fristen sollten dringend angepasst werden, bei solchen umfangreichen Antragsstellungen.
Die Bekanntmachung der Genehmigung der nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren erfolgte durch das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im elektronischen Bundesanzeiger am 12.06.2026. Dort sind auch die nachträglich anerkannten Sektoren und Teilsektoren mit den jeweils anzuwendenden Kompensationsgraden sowie die nach dem besonderen Einstufungsverfahren angepassten Kompensationsgrade aufgeführt. Der Kompensationsgrad beträgt bei Pilzzuchtbetrieben immerhin 70 Prozent.
Betroffene Betriebe sollten möglichst kurzfristig prüfen, ob ein Antrag für sie in Frage kommt. Erforderlich sind vor allem belastbare Daten zu den eingesetzten Brennstoffen, Rechnungen und Verbrauchsnachweise sowie Abgrenzungen zu nicht beihilfefähigen Brennstoffmengen. Auch Angaben zu KWK-Anlagen oder Wärmelieferungen und Nachweise zu Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen sind notwendig. Darüber hinaus ist zu klären, welche Anforderungen an Energie- oder Umweltmanagementsysteme erfüllt werden müssen und ob gegebenenfalls frühzeitig ein Wirtschaftsprüfer einbezogen werden sollte. Die Deutsche Emissionshandelsstelle stellt auf ihrer Internetseite einen Leitfaden, Formulare sowie weitere Informationen zur Carbon Leakage zur Verfügung. Trotzdem sollten sich Interessierte Unternehmen Unterstützung suchen zur Antragsstellung, und zwar so schnell wie möglich. Allein die Beantragung der Signaturkarte bei der DEHST kann bis zu drei Monate dauern, was bei einem Blick auf die Fristen bereits zum aktuellen Zeitpunkt unrealistisch erscheint.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG, Berlin) hatte sich stark dafür eingesetzt, Pilzproduktionsbetriebe sowie Unterglas-Gemüsebaubetriebe in die Carbon-Leakage-Kompensation mit aufzunehmen. Nach vierjähriger Bearbeitungszeit wurden diese nachträglich in den beihilfeberechtigten Sektor mit aufgenommen. Neben dem ZVG und der Bundesfachgruppe Gemüsebau begrüßt der Bund Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) e. V. diesen Schritt ausdrücklich.
Der ZVG kritisiert, dass das Antragsverfahren für die Betriebe kompliziert, teuer und insgesamt zu bürokratisch ist. Die CO2-Kosten belasteten die Unternehmen massiv und gefährdeten Arbeitsplätze und Existenzen. Angesichts steigender Energie- und CO2-Kosten brauche der Gartenbau planbare, unbürokratische und breit wirkende Entlastungen aller Betriebe.
Die Betriebe sind nun gefordert, die engen Fristen im Blick zu behalten.
Weitere Informationen:
– ZVG-Pressemeldung vom 01.06.2026: „Carbon-Leakage: Gemüse und Pilze erstmals berücksichtigt – jetzt zügig handeln“ (https://www.derdeutschegartenbau.de/2026/06/01/carbon-leakage-gemuese-und-pilze-erstmals-beruecksichtigt-jetzt-zuegig-handeln/)
– Informationen zur Carbon Leakage auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) (https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Carbon-Leakage/carbon-leakage_node.html)

