Ausführlich tauschten sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Mindestlohngesetz aus. Einig waren sich DBV und ZVG, dass das Mindestlohngesetz die Marktwirtschaft aushebelt. Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde werde insbesondere der arbeitsintensive Obst- und Gemüsebau, aber auch der Weinbau in seiner Existenz gefährdet sein. Es stehe zu befürchten, dass arbeitsintensive Produktionen wie Spargel und Erdbeeren ab der nächsten Saison eingeschränkt werden, wenn die Politik hier nicht noch deutlich nachbessere. Der Bund Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) e.V. ist Mitglied im Zentralverband Gartenbau. Insofern werden die BDC-Interessen auch über den ZVG an die Politik herangetragen.
Darüber hinaus tauschten sich DBV und ZVG über die Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik, die neuen Bundesträger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz aus. Bei dem neuen Sozialversicherungsträger gelte es, diesen in den nächsten Jahren zu einem effizienten Dienstleistungsträger für Landwirtschaft und Gartenbau weiterzuentwickeln. Die einzelbetriebliche Förderung, insbesondere die Investitionsförderung, muss noch besser auf die Erfordernisse von Landwirtschaft und Gartenbau ausgerichtet werden und bei der gemeinsamen Agrarpolitik gelte es beim Greening auch weiterhin noch Produktion zuzulassen. Die Spitzen des Deutschen Bauernverbandes und des Zentralverbandes Gartenbau trafen
sich am 3. April 2014 in Berlin. DBV-Präsident Joachim Rukwied und DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken sprachen mit dem ZVG-Präsidenten Jürgen Mertz und den beiden Vizepräsidenten des ZVG, Andreas Lohff und Hartmut Weimann sowie Generalsekretär Dr. Siegfried Scholz.
Text: DBV/ZVG/BDC
Bild: ZVG