Der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Jens Stechmann, forderte jetzt substanzielle Nachbesserungen des neuen Mindestlohngesetzes für die Obst- und Gemüsebetriebe. Mit großer Betroffenheit haben die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) jetzt auf ihrer Tagung den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes bewertet und festgestellt, dass die Existenz insbesondere der arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebetriebe durch dieses Gesetz extrem gefährdet ist. Der Bund Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) e.V. ist über die Bundesfachgruppe Gemüsebau im BOG vertreten. Hier werden die verschiedenen Interessen abgestimmt und gebündelt an die Politik getragen.
Die Mitglieder des BOG stellten fest, dass es nun gelte, auf die Politiker auf Landes- und Bundesebene zuzugehen, um Verbesserungen im Sinne und zum Wohle der deutschen Obst- und Gemüsebauern zu erreichen. Hierzu sollten Termine mit Abgeordneten vor Ort in den Betrieben durchgeführt
werden, um die Betroffenheit den Abgeordneten vor Augen zu führen. In den anstehenden Beratungen gelte es, um Schaden von den Obst- und Gemüsebetrieben abzuwehren, Verbesserungen im Sinne einer für die obst- und gemüsewirtschaftlich tragfähigen Lösung zu finden. Bei der derzeitigen Preissituation und den Preisofferten des Lebensmitteleinzelhandels seien jedoch Lohnhöhen nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz von arbeitsintensiven Sonderkulturbetrieben – gerade im Vergleich zu den Niedriglohnländern wie Polen, Rumänien und Bulgarien – am Markt nicht realisierbar. Daher ist der Lebensmitteleinzelhandel gefordert, mit kostendeckenden Preisen den Wert der deutschen Erzeugnisse anzuerkennen und eindeutig und klar definierte höhere Präferenzen festzulegen. Ähnlich wie der BOG argumentieren auch der Deutsche Bauernverband und der Zentralverband Gartenbau, die auf das vom Bundeskabinett beschlossene Mindestlohngesetz ebenfalls mit deutlicher Kritik reagierten.
Text: BOG/BDC
Bild: Jens Stechmann