Wer noch keinen aktuellen Nachweis der Sachkunde beim Pflanzenschutz hat, muss sich jetzt beeilen. Die Übergangsfrist für alle Antragsteller, die einen alten Nachweis zum Beispiel in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Gartenbau oder Landwirtschaft hatten, läuft am 26. Mai 2015 aus. Jeder der Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft, Nicht-Sachkundige anleitet oder ausbildet oder Pflanzenschutz-Beratung anbietet, muss den neuen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte besitzen. Der Antrag kann online unter www.pflanzenschutz-skn.de oder über einen Link auf den Internetseiten der zuständigen Pflanzenschutzdienststellen der Länder gestellt werden. Hier wichtige Informationen zur Antragsstellung und zur Anerkennung der Sachkunde zu finden.
Text: BDC