Wer seine Pilze als QS-Ware vermarkten möchte, muss dafür sorgen, dass die gesamte Fruchtkörperausbildung in QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben stattgefunden hat. Wer hingegen Substrat mit gewachsenen oder im Stadium der Fruchtkörperbildung befindlichen Pilzen von nicht QS-zertifizierten Betrieben erworben hat, darf diese nicht als QS-Ware in den Umlauf bringen. Für die Inokulation und Substratherstellung ist die Teilnahme am QS-System nicht zwingend erforderlich.
Text: BDC/QS
Foto: BDC