Mindestlohn: Verbände schreiben an Merkel, Seehofer und Gabriel

Der ab 1. Januar 2015 gültige Mindestlohn von 8,50€ ist auch für viele Pilzproduzenten problematisch

Ein gemeinsames Schreiben des Deutschen Bauernverbands

Der ab 1. Januar 2015 gültige Mindestlohn von 8,50€ ist auch für viele Pilzproduzenten problematisch
Der ab 1. Januar 2015 gültige Mindestlohn von 8,50€ ist auch für viele Pilzproduzenten problematisch

(DBV), des Deutschen Raiffeisenverbands e.V. (DRV), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), des Gesamtverbands der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und des Zentralverbands Gartenbau e.V. (ZVG) erfolgte Ende April 2014 an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD. In diesem Schreiben wurde nochmals die Kritik der Verbände an der vorgesehenen Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2015 verdeutlicht. So werde die vorgesehene Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 € pro Stunde erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Saisonarbeit im Obst-, Gemüse- und Weinbau sowie letztlich auf die gesamte Erzeugungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft haben. Mittelfristig wird es zu signifikanten Arbeitsplatzverlusten in der Landwirtschaft im Gartenbau und in den nachgelagerten Vermarktungsorganisationen führen, hieß es in dem Schreiben.

Diese voraussehbare Entwicklung könne nur abgemildert werden, indem

  • die bestehenden Tarifverträge in der Landwirtschaft, die eine stufenweise Steigerung auf ein Lohnniveau von 8,50 Euro pro Stunde bis Ende 2018 vorgeben, Bestandsschutz erhalten,
  • sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse aus der Mindestlohnregelung herausgenommen werden oder zumindest eine Sonderregelung geschaffen wird,
  • die für die Folgejahre nach der Einführung geplante Veränderung der Mindestlohnhöhe der Entwicklung in den betroffenen Branchen und nicht der aller Branchen folgt,
  • die Aufzeichnungspflichten und deren Ausgestaltung auf die Gegebenheiten von Familienbetrieben ausgerichtet werden.

Die Präsidenten als Unterzeichner zeigten sich über den Ablauf und das bisherige Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens sehr besorgt. Die Ausgestaltung des politisch beschlossenen Mindestlohns sei so vorzunehmen, dass die spezialisierten landwirtschaftlichen Familienbetriebe im europäischen Wettbewerb bestehen können und die absehbaren Arbeitsplatzverluste in der Produktionskette in Grenzen gehalten werden. Die Parteivorsitzenden wurden aufgerufen, im anstehenden parlamentarischen Verfahren entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen.

Text: Jochen Winkhoff, Bild: Christiane James

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