Am 4. Februar 2014 fand unter der Leitung von Christian Ufen als Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) die 164. Vorstandssitzung in Berlin statt. Vor Beginn der Fachmesse Fruit Logistica tagten die Vorstandsmitglieder, um sich über die Themen Düngeverordnung und Pflanzenschutz im Gemüsebau zu beraten. Anwesend waren auch der BDC-Vorsitzende Michael Schattenberg und sein Stellvertreter Michael Böging. Sie informierten ihre Kollegen über die Energiefrage mit der EEG-Umlage, die die deutschen Champignonproduzenten als Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Mitwettbewerbern sehen und über die Ursprungslandbezeichnung frischer Champignons.
Dr. Carmen Feller informierte über den Sachstand zur Novellierung der Düngeverordnung. Die kleine Arbeitsgruppe für den Gemüsebau hat einen Vorschlag erarbeitet, dessen Praxistauglichkeit und Machbarkeit diskutiert und in vielen Teilen akzeptiert wurde. Die Vorstandsmitglieder sahen damit eine gewisse Umsetzungsmöglichkeit in Gemüsebaubetrieben. Die Vorschläge der AG werden zurzeit weitestgehend in dem Novellierungsvorschlag berücksichtigt. Kritisch bleiben jedoch immer die wachstumsbedingten unvermeidlichen Stickstoffüberschüsse, besonders bei den Spezialbetrieben, die Blumenkohl und Brokkoli anbauen. Sehr kritisch wird aber auch gesehen, dass der für den Gemüsebau und für die gute landwirtschaftliche Praxis erforderliche Flächentausch zu wenig bei der Düngebilanz berücksichtigt wird. Es muss eine Möglichkeit geben, den notwendigen Flächentausch entweder betriebsübergreifend zu bilanzieren oder mit einem Bonus zu berücksichtigen, forderten die Vorstandsmitglieder der Fachgruppe Gemüsebau übereinstimmend.
Deutschland ist im Verfahren zur Schließung der Indikationslücken gut aufgestellt. Das stellte Dr. Mario Wick vom Julius Kühn-Institut, Kleinmachnow, heraus. Er informierte über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Lückenindikationen.
Über den aktuellen Sachstand des Verbundvorhabens Lückenindikationen und insbesondere im Gemüsebau berichtete Dr. Hans-Joachim Brinkjans vom Zentralverband Gartenbau (ZVG). Der Vorstand empfiehlt weiterhin, die Prüfung der Pflanzenschutzgeräte alle zwei Jahre durchzuführen, hat aber zum Rhythmus der Pflanzenschutzgeräteprüfung beschlossen, diesen den neuen gesetzlichen Vorgaben von drei Jahren anzupassen.
Zur Einführung des beabsichtigten gesetzlichen Mindestlohns sahen die Vorstandsmitglieder die Gefahr, dass für die Zukunft die Tarifhoheit ausgehebelt wird.
Text und Bild: Jochen Winkhoff